Reglement EPIC Ski Tour DAVOS

ALLGEMEINES zur EPIC SKI TOUR

1 – Veranstalter

Verein Davos Race & Curtes Sportevents Marketing Sas

 

2 – Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt für die Veranstaltung 2019 sind LäuferInnen ab Jahrgang 2005. Die Teilnehmenden müssen die physischen Voraussetzungen zur Teilnahme an Wettkämpfen mit Hochleistungsanforderung erfüllen. Bei Nichterfüllung der obigen Anforderungen erhalten die Teilnehmenden keine Starterlaubnis. Es gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Jede/r Teilnehmer/in akzeptiert den Haftungsausschluss des Organisationskomitees bedingungslos. Die Teilnahme am Rennen erfolgt auf eigenes Risiko.

3 – Austragungsort, Datum, Uhrzeit, Start-Ziel

Der Start findet in verschiedenen Startgruppen statt:

  • Vertical Race, Freitag – 20.12.2019 um 16:30 Uhr, Start: Bolgen und Jschalp, Ziel: Jakobshorn
  • Individual Race,  Samstag – 21.12.2019 um 09.00 Uhr, Start und Ziel: Jschalp
4 – Zeitlimit

Für jedes Rennen sind Sollzeiten festgelegt. Teilnehmende, die einzelne Teilstrecken nicht in der Sollzeit erreichen (Zeitschranken), werden aus dem Rennen genommen oder auf die Kurzstrecke umgeleitet. In der regulären Endwertung werden sie als „DNF“(Rennen nicht beendet) aufgeführt. Die Zeitschranken werden in den Streckenplänen und im Programm aufgeführt.

5 – Kategorien

Damen: U17, U20, Overall (>21) & Master (> 40)
Herren: U17, U20, Overall (>21), Master (> 40) & Grand Master (>50)

Die Kategorien Master und Grand Master sind Senioren-Unterkategorien. Es ist daher möglich, dass ein Athlet / eine Athletin der Master-Kategorie auch das Rennen >21 gewinnen kann. Somit wird der Athlet / die Athletin bei der Siegerehrung zweimal auf das Podest gerufen.

Die verschiedenen Alterskategorien starten auf folgenden Strecken

  • Vertical Race – Long 1.0
    • Herren: Overall (>21), Master (> 40) & Grand Master (>50)
    • Damen: Overall (>21) & Master (> 40)
  • Vertical Race – Short 0.6
    • Herren: U17, U20, Overall (>21 – Hobby)
    • Damen: U17, U20, Overall (>21 – Hobby)
  • Individual Race – Long 1.6
    • Herren: Overall (>21), Master (> 40) & Grand Master (>50)
    • Damen: Overall (>21) & Master (> 40)
  • Individual Race – Short 0.8
    • Herren: U17, U20, Overall (>21 – Hobby)
    • Damen: U17, U20, Overall (>21 – Hobby)
6 – Preisgelder – Prämierung

Es werden für alle Kategorien Sachpreise vergeben.

Die Flower Ceremony erfolgt jeweils direkt nach dem Zieleinlauf. Damen und Herren werden separat gewertet.

Preisträger aller Rennen und Kategorien müssen bei der Preisverteilung anwesend sein. Für jede Kategorie müssen die drei besten Athleten für die Flower Ceremony und die fünf besten Athleten für die offizielle Preisverteilung anwesend sein.

7 – Startnummernausgabe

Die Startnummernausgabe findet im Restaurant After7 statt.

  • Vertical Race: Freitag, 20.12.2019 von 12.00 bis 16.00 Uhr
  • Individual Race: Freitag, 20.12.2019 von 12.00 bis 20.00 Uhr und Samstag, 21.12.2019 von 07.00 bis 08.15 Uhr

Startnummern dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.

8 – Siegerehrung und Preisverteilung

Die Siegerehrung findet im Restaurant After7 bei der Talstation auf dem Jakobshorn Parkplatz statt. 

  • Vertical Race: Freitag, 20.12.2019 um 20.00 Uhr
  • Individual Race: Samstag, 21.12.2019 um 14.00 Uhr
9 – Veröffentlichung der Ergebnisliste

Die Ergebnislisten werden nach dem Wettkampf auf der Website der Veranstaltung veröffentlicht.

10 – Zeitnehmung

Es wird ein Chip System verwendet.

11 – Material/Effekten-Transport

Für das Vertical Race sind beim Startraum Bolgen und Jschalp Zonen markiert, wo Helfer die Materialien/Effekten der Teilnehmenden entgegen nehmen und auf das Jakobshorn transportieren. Das Material muss in den dafür vorgesehenen Transportsack gegeben werden.

12 – Privacy

Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten von Teilnehmern werden gespeichert und nur zum Zweck der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung bearbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten ein.
Der/die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung und Aushang der Ergebnislisten, für die Einstellungen dieser Listen auf die Homepage sowie an Partner der Veranstaltung weitergeben werden. Mit Anmeldung wird der Veröffentlichung dieser Daten durch den Veranstalter in allen relevanten Medien (Homepage, Printmedien und Internet) zugestimmt. De/die TeilnehmerIn erklärt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass die in der Meldung angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und die im Zusammenhang mit EPIC Ski Tour gemachten Fotos und Filmaufnahmen ohne Vergütungsanspruch genutzt und veröffentlicht werden dürfen.
Folgend finden Sie den Link für die von uns vorgesehene Handhabung des Datenschutzes: https://www.endu.net/it/privacy

ANMELDUNG

1 – Anmeldung:

Die Anmeldung für die EPIC Ski Tour muss ONLINE vorgenommen werden. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte, Banküberweisung oder Paypal.

INFO:
info@epicskitour.com

Die Einschreibung ist erst nach Erhalt der Teilnahmegebühr gültig. Die Anmeldung zur EPIC Ski Tour ist persönlich. Bei Namensänderung eines Athleten wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € eingehoben.

2 – Teilnehmer Beschränkung:

Vertical Race: max. 150  TeilnehmerInnen
Individual Race: max. 300 TeilnehmerInnen

3 – Teilnahmegebühr:

Die Teilnahmegebühr beträgt:

  • Vertical Race: 35,00 € + 10,00 € Kaution für den Chip (Kategorie U17/U20 20,00 € + 10,00 € Kaution für den Chip)
  • Individual Race: 65,00 € + 10,00 € Kaution für den Chip (Kategorie U17/U20 40,00 € + 10,00 € Kaution für den Chip)
  • Vertical und Individual Race: 90,00 € + 10,00 € Kaution für den Chip (Kategorie U17/U20 50,00 € + 10,00 € Kaution für den Chip)

Die Kaution für den Chip wird bei Abgabe am Ende des Rennens rückerstattet.

4 – Zahlung:

Die Zahlung der Teilnahmegebühr muss auf unserem Konto vor Start des Rennen eingehen.

5 – Stornierung:

Die einbezahlte Anmeldegebühr wird grundsätzlich NICHT rückerstattet. Ausgenommen sind Athleten/Innen, welche durch Krankheit oder Verletzung nicht starten können und ein ärztliches Attest vorlegen (min. 7 Tage vor der Veranstaltung).
Bei einer Verkürzung der Strecken oder Absage des Rennens durch höhere Gewalt wird die Anmeldegebühr NICHT rückerstattet und auch nicht für das folgende Jahr gutgeschrieben.

6 – Anmeldeschluss:

Anmeldeschluss für die EPIC Ski Tour Davos ist am 18.12.2019.
Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor in Ausnahmefällen Anmeldungen nach dem oben genannten Datum zu akzeptieren.

Für weitere Informationen:
info@epicskitour.com

AUSRÜSTUNG

Obligatorisches Material

Alle Geräte sowie das obligatorische Material müssen gemäss den Anweisungen des Herstellers verwendet werden und dürfen nicht verändert sein.

OBLIGATORISCHES MATERIAL

INDIVIDUAL RACE

VERTICAL NIGHT RACE

Reisepass oder Identitätskarte (Kopie ist gültig)

x

x

Ski / Bindung

x

x

Skischuhe

x

x

Skistöcke

x

x

Steigfelle (Minimum ein Paar)

x

x

Handschuhe

x

x

Helm

x

x

Mobiltelefon

x

x

Stirnlampe

x

Rucksack

x

Oberkörperbekleidung (3-lagig)

x

Unterkörperbekleidung (2-lagig)

x

LVS

x

Schneeschaufel

x

Lawinensonde

x

Rettungsdecke

x

Sonnenbrille

x

ZUSÄTZLICHES MATERIAL

INDIVIDUAL RACE

VERTICAL NIGHT RACE

Vierte Schicht Oberkörperbekleidung

x*

Kaputze oder Mütze unter dem Helm

x*

Zweites Paar Handschuhe

x*

Rucksack

x*

Oberkörperbekleidung (3-lagig)

x*

Unterkörperbekleidung (2-lagig)

x*

LVS

x*

Schneeschaufel

x*

Lawinensonde

x*

Rettungsdecke

x*

Sonnenbrille

x*

x* = zusätzliches Material, das von der Jury verlangt werden kann

1- Reisepass oder Identitätskarte

Ein Original-Identitätsdokument oder eine Kopie davon muss während der ganzen Renndauer mitgeführt werden.

2- Ski und Bindung

Ein paar Skitouren Ski mit Metallkanten (mindestens 90% der Länge). Die Mindestbreite beträgt 60 mm unter dem Fuß, Skispitze 80 mm, Skiende 70 mm. Die Mindestlänge der Ski ist für Herren 160 cm und für Damen 150 cm. Die Ski werden mit der „Rolling“ Methode vermessen.

Die Bindung muss über Fersenfreiheit für den Aufstieg und eine Schlussmechanismus für Abfahrten verfügen. Die Bindung muss über eine frontale und seitliche Auslösung verfügen. Schuhe und Bindung müssen wie vom Hersteller beschrieben montiert und eingestellt werden um eine optimale Funktion sowie den bestmöglichen Schutz zu bieten. Gemischte Bindungen (Vorder- und Hinterteil der Bindung von verschiedenen Herstellern) sind verboten.

Mindestgewicht für Ski & Bindung

  • Herren: 750 Gramm (1.500 Gramm das Paar)
  • Damen: 700 Gramm (1.400 Gramm das Paar)
3 – Skitouren Schuhe
  • Die Skitouren Schuhe müssen mindestens über den Knöchel reichen und auf mind. 75% der Sohlenfläche eine Mindestprofiltiefe von 4mm aufweisen.
  • Jeder Schuh muss über mindestens 2 unabhängige Verschlusssysteme verfügen
  • Der Schuh muss mindestens über 8 Stöckel/Kerben auf der Ferse und 15 unter dem vorderen. Teil der Sohle mit einer Mindestfläche von 1 cm2 verfügen
  • Der Schuh muss mit einem Verriegelungssystem für die Neigung zwischen Schuh und Schaft versehen sein
  • Die Schuhe müssen über ein System verfügen, welches die Anbringung von Steigeisen erlaubt
  • Langlaufschuhe oder -bindungen oder ähnliches sind strengstens verboten
  • Die Nutzung/Befestigung von Klebeband auf den Skitouren Schuhen ist verboten
  • Modifikationen der Schuhe durch einen anderen Hersteller sind nur gestattet wenn es zwischen den beiden Herstellern eine formale Absprache gibt. Es bedarf dazu eine schriftliche. Bestätigung von Seiten der Partei die den Schuh modifiziert
  • Die Sohle jedes einzelnen Schuhes müssen zu 100% mit einem Profil bedeckt sein
  • Läuferinnen und Läufer der Kategorien Kadetten & Junioren ist es untersagt, Vollkarbonschuhe zu tragen. Das beinhaltet auch Carbon Composites Werkstoffe, sowie Kevler, Aramite etc.)
  • Mindestgewicht der Schuhe:
    – Herren: 500 Gramm (1.000 Gramm das Paar)
    – Damen und Herren U17: 450 Gramm (900 Gramm das Paar)
4 – Stöcke

Ein paar Stöcke mit einem maximal Durchmesser von 25 mm (Metallteller sind verboten)

5 – Rettungsdecke

Eine Rettungsdecke, mindestens 1,8m² groß

6 – Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS)

Ein LVS Gerät, mit drei (3) Antennen gemäss Norm EN 300718 (457 KHz). Es darf auf keinen Fall im Rucksack getragen werden. Das LVS Gerät muss gemäß den Empfehlungen des Herstellers unter den Kleidern so nahe am Körper wie möglich getragen werden. Das LVS Gerät muss während des gesamten Rennens eingeschaltet sein!

7 – Lawinenschaufel

Eine Lawinenschaufel gemäss den Vorgaben der ISMF, oder die vom Fabrikanten als eine Rettungs-Schneeschaufel bezeichnet ist. Minimale Oberfläche von 20×20 cm, Länge mindestens 50 cm im Einsatzbereiten Zustand. L- oder T-Griff. 

8 – Lawinensonde

Die Lawinensonde muss mindestens 240 mm lang sein und über einen Durchmesser von mindestens 10 mm verfügen.

9 – Rucksack

Jede/r Teilnehmer/in muss einen Rucksack mit sich tragen, der die Möglichkeit bietet die Ski mittels zweier Befestigungspunkte zu fixieren. Der Rucksack muss so groß sein, dass die gesamte Ausrüstung die vom Reglement vorgesehen ist, darin verstaut werden kann. 

10 – Felle

Aus Gründen des Umweltschutzes ist es strengstens verboten Klebeband oder ähnliche Materialien an den Fellen zu belästigen um die Gleitfähigkeit zu verbessern. Die Felle müssen mindestens 50% der Breite sowie 50% der Länge der Ski bedecken.

11 – Bekleidung
  • Bekleidung Unterkörper:
    • Ein Skidress oder eine Hose
    • Eine winddichte und atmungsaktive Schicht
    • Zwei lange Schichten, eine davon als Windstopper (am Körper oder im Rucksack)
  • Bekleidung Oberkörper:
    • Drei Schichten in der Grösse des/der Teilnehmers/in
    • Eine lang- oder kurzärmelige Schicht (je nach Wetter)
    • Ein langärmeliger Skidress
    • Eine winddichte, atmungsaktive und langärmelige Schicht
    • Eine vierte Wärme- Schicht (Primaloft oder Daune) kann von der Jury verlangt werden
12 – Helm
  • Während des gesamten Rennens ist es verpflichtend einen Helm für Alpinismus oder Ski Touren zu tragen. Zugelassen sind Helme der Klasse UIAA 106, EN 1077 Klasse B Standard oder EN 12492.
13 – Mobiltelefon

Jede/r Teilnehmer/in muss sein Mobiltelefon mit sich tragen (eingeschaltet). Die Telefonnummer muss auf dem Anmeldeformular angegeben werden.

14 – Handschuhe

Handschuhe, die die gesamte Hand bedecken (müssen die gesamte Renndauer getragen werden)

15 – Sonnenbrille/Skibrille

Alle Teilnehmer müssen eine Ski bzw. Sonnenbrille mit sich tragen

16 – Stirnlampe

Voll funktionsfähige Stirnlampe

17 – Weitere Ausrüstung

Die Jury kann zusätzliches Material anordnen.

  • Vierte Schicht Bekleidung Oberkörper (Primaloft, Daune, Thermoschicht)
  • Kaputze oder Mütze, getragen unter dem Helm 
  • Zweites Paar Handschuhe mit Windschutz

Die gesamte Ausrüstung wird direkt nach dem Zieleinlauf (zumindest stichprobenartig) bei der Materialkontrolle oder entlang der Strecke (Teilnehmende werden nicht aufgehalten, Jury beobachtet Teilnehmende im Vorbeigehen) kontrolliert. Die Teilnehmenden sind alleine für ihre Ausrüstung verantwortlich. Wenn ein/e Teilnehmer/in Zweifel über seine Ausrüstung hat, kann er sie am Ende des Briefings von der Jury überprüfen lassen.

RENNEN

1 – Startnummern

Die Startnummern dürfen nicht gefaltet oder geschnitten werden. Die Startnummer muss während der gesamten Dauer des Rennens an den dafür vorgesehenen Stellen (auf der Rückseite des Rucksacks und im vorderen Bereich des rechten Oberschenkels) angebracht sein. Beim Vertical Race, bei dem die Verwendung eines Rucksacks nicht vorgeschrieben ist, ist eine Startnummer für den Rücken reserviert.

2 – Fehlstart

Bei einem Fehlstart werden die Athleten nicht gestoppt; Die Strafe erfolgt, nachdem sie die Ziellinie überquert wurde. Die Strafe gilt für den ersten, der den Fehlstart verursacht. Der Start wird durch die Zeitmessung Video-Überwacht.

3 – Streckenmarkierung

Die Streckenmarkierung erfolgt durch Fahnen und Jalons, Bänder, Rückstrahler und Fackeln.

  • Aufstieg: Die mit grünen Fahnen gekennzeichneten Abschnitte müssen auf Skiern und aufgezogenen Steigfellen begangen werden.
  • Portage / Strecke zu Fuß: Die mit gelben Fahnen gekennzeichneten Abschnitte müssen zu Fuß begangen werden. Die Ski sind auf dem Rucksack fixiert.
  • Abfahrt: Die mit roten Fahnen gekennzeichneten Abschnitte müssen auf Skiern ohne Steigfelle begangen werden. Die Schuhe müssen in allen mit roten Fahnen markierten Abschnitten verriegelt sein.

Die Athleten müssen den Markierungen des Kurses in Auf- und Abstieg genau folgen. Die Athleten müssen in Richtung der Flaggen fahren. Jegliches gefährliche und/oder unsportliche Verhalten wird geahndet.

4 – Überholen

Ein/e Teilnehmer/in, der/die überholt werden soll, muss unbedingt sofort die Streckenspuren verlassen und dem/der Teilnehmer/in, der/die “TRACK” ruft, das Überholen ermöglichen.

5 – Portage/Strecke zu Fuß

Die Ski müssen während der ganzen Portage/Strecke zu Fuß mit zwei (2) Befestigungspunkten am Rucksack fixiert sein. Falls die Ski sich lösen, muss der Athlet anhalten und die Ski neu festmachen. Jegliches andere Verhalten führt zu einer Strafe.

6 – Wechselzonen

Die Teilnehmenden müssen innerhalb des Wechselbereichs, der durch die Eingangs- und Ausgangslinien gekennzeichnet ist, alle Arbeitsschritte für den erforderlichen Wechsel der Technik ausführen. Diese Manöver umfassen das An- und Ausziehen von Fellen oder Steigeisen, das Ein- und Auspacken von Fellen oder Steigeisen, das Befestigen / Lösen von Fellen am Rucksack sowie das Befestigen / Öffnen von Schuhen. 

Die Teilnehmenden müssen vom Anfang bis zum Ende des Manövers an derselben Stelle bleiben. Die Skistöcke sollten für die Manipulationen flach auf dem Boden gelegt werden. Dies gilt auch, wenn die Teilnehmenden Felle oder Steigeisen an- oder ausziehen, Felle oder Steigeisen einpacken oder auspacken und die Ski am Rucksack befestigt.

7 – Tape/Klebeband

Die Verwendung von Tape bzw. Klebeband ist verboten.

8 – Steigfelle

Die Teilnehmenden müssen ihre Steigfelle entweder in ihren Skianzug packen oder im Rucksack verschliessen. Die Felle können sichtbar sein, hängen aber niemals aus dem Skianzug heraus. Die Verwendung von Klebeband zur Befestigung der Steigfelle ist aus Umweltgründen verboten.

9 – Lawinenverschüttungssuchgerät (LVS)

Teilnehmende müssen sicherstellen, dass ihr Gerät während des gesamten Rennens einwandfrei funktioniert. Das LVS muss eingeschaltet bleiben, bis die Teilnehmenden die Materialkontrolle durchlaufen haben.
Wenn festgestellt wird, dass ein LVS nicht funktioniert, wird der Athlet angehalten und sofort disqualifiziert. 

10 – Kleiderschichten

Der Rennleiter oder ein Posten-Chef kann die Teilnehmenden an jedem Punkt der Strecke dazu auffordern, ihre Windjacken, Mützen oder andere obligatorische Ausrüstungsgegenstände zu tragen.

11 – Wegwerfen von Abfall/Material

Das Wegwerfen von Abfall oder anderen Materialien ausserhalb der speziell dafür eingerichteten Verpflegungszone strengstens untersagt! Die Verpflegungszone ist mit zwei Linien speziell markiert. Teilnehmende die dagegen verstoßen, werden disqualifiziert. 

12 – Verpflegungszone

Das OK organisiert eine Verpflegungszone (frisches & warmes Wasser, Tee, Müsliriegel, Kuchen) an der am besten geeigneten Stelle auf der Strecke. Die Verpflegungszone ist auch von Drittpersonen/Coaches zu beachten. Sie können dort Speisen und Getränke abgeben. Die Verpflegungszone wird durch zwei Linien (Einfahrt / Ausfahrt) am Boden begrenzt.

13 – Hilfe von Außen
  • Die Hilfe von aussen ist verboten. Ausnahmen: Wechseln der Skistöcke. Er/Sie kann einen gebrochenen Skistock überall und mit jedermann wechseln.
  • Wechseln eines defekten Skis oder einer Bindung ist nur in der Verpflegungszone, oder in von der Jury speziell dafür vorgesehen Wechselzonen erfolgen. 
  • Verpflegung darf nur in der von der Jury bezeichneten Verpflegungszone(n) von Drittpersonen/ Coaches abgegeben werden.
14 – Gegenseitige Hilfeleistung

Teilnehmer müssen Mitbewerbern, die sich in einer Notlage oder einer Gefahr befinden, Hilfe leisten. Die Jury berücksichtigt den Zeitaufwand für die Erbringung der Hilfe.

15 – Aufgabe/Stop

Die Aufgabe eines Athleten, aus welchem Grund auch immer, muss bei der nächstgelegenen Wechselzone gemeldet werden. Teilnehmende welche aufgeben, werden von Seiten der Organisation instruiert, wie sie das Start-/Zielgelände erreichen können.